Private Krankenversicherungen in der Pflicht
Private Krankenversicherungen müssen vollständige Kosten für physiotherapeutische Behandlung und Heilpraktikerbehandlungen tragen
Laut einem aktuellen Gerichtsurteil sind Private Krankenversicherungen verpflichtet die Kosten physiotherapeutischer Behandlungen vollständig zu tragen.
(Quelle Rechtsanwalt D. Benjamin Alt, Aachen)